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Bologna-Abkommen

Bologna-Abkommen

Am 19. Juni 1999 unterzeichneten Vertreter aus 29 europäischen Ländern das so genannte Bologna-Abkommen und schufen damit das Fundament für die Errichtung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraums. Das Bologna-Abkommen, welches auf der Sorbonne-Deklaration von 1998 aufbaut, bestimmt die Rahmenbedingungen zur Entwicklung der europäischen Hochschullandschaft bis zum Jahr 2010.

Die Modernisierung bzw. Umstrukturierung des Hochschulwesens in Europa soll hauptsächlich mit Hilfe der Einführung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen (Bachelor und Master) verwirklicht werden. Dieses Vorgehen erfordert allerdings jede Menge Neuerungen: international vergleichbares Creditsystem (ECTS), Modularisierung, Qualifikationsvoraussetzngen, Diploma Supplements, Akkreditierung etc.

Das Zusammenwachsen Europas auf dem Gebiet der Hochschulbildung soll vor allem der Förderung der horizontalen und der vertikalen Mobilität von Studierenden und Dozenten dienen. Dies geschieht z. B. durch Aktionsprogramme der EU wie Erasmus, die Auslandsaufenthalte ermöglichen. Die Joint Study Programme sollen unter anderem das Erlangen diverser akademischer Titel in unterschiedlichen Staaten fördern, damit Studenten etwa die Möglichkeit gegeben wird, den Bachelor beispielsweise an einer Fachhochschule Kölns zu absolvieren, den Master an der Universität Barcelona und anschließend ein Doktorat an einer Warschauer Universität zu erwerben.

Ein weiteres Ziel ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Studierenden auf internationalen Arbeitsmärkten. Außerdem soll der Anreiz für Studierende aus der ganzen Welt, an einer europäischen Hochschule zu studieren, durch Anrechenbarkeit der akademischen Grade und mehrsprachige Unterrichtsangebote erhöht werden.

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